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SKN Sachkundenachweis (obligatorische Kurse)
Gemäss der Schweiz. Tierschutzverordnung vom 1. September 2008 (TSchV Art. 68) müssen Ersthundehalter sowie alle Personen, die nach dem 1. September 2008 einen neuen Hund übernehmen, eine Ausbildung absolvieren, um den sogenannten „Sachkundenachweis“ zu erlangen. Wer noch nie einen Hund hatte, muss vor der Anschaffung einen Theoriekurs besuchen (allerdings gilt bis zum 1. September 2010 noch eine Übergangsregelung). Nach der Übernahme muss innerhalb eines Jahres ein Praxiskurs besucht werden. Wer schon einen Hund hat oder bereits früher einen Hund besass, muss nur den Praxiskurs besuchen. Dieser Kurs muss allerdings mit jedem neuen Tier besucht werden. Es gilt folgende Regelung:
Der KVF bietet zwei Möglichkeiten, diese Ausbildung zu absolvieren: |
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| Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 30. September 2011 um 20:59 Uhr |
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